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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung 2026-10 · Stand 27.09.2026

1. Vertragspartner und Geltung

Vertragspartner ist Kultmacher, Inhaber Marcello Doering, Akazienstr. 3A, 10823 Berlin, mail@kultmacher.com, USt-IdNr. DE269795302. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge über Branding, Corporate Design, Grafik- und Kommunikationsdesign, Webdesign, Websites, Software, laufenden Betrieb (Hosting, Wartung, KultOS) sowie KI-, Automations- und Beratungsleistungen. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 14 BGB, § 310 Abs. 1 BGB). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch nicht bei Schweigen oder Leistungsbeginn.

2. Angebot und Vertragsschluss

Das Angebot nennt Leistungsumfang, Preis, Zahlungsplan, Gültigkeit und die einbezogene Fassung dieser Bedingungen mit ihrer Versionskennung; diese Fassung liegt dem Angebot als Anlage bei. Kultmacher ist an das Angebot bis zum genannten Gültigkeitsdatum gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt, insbesondere über den Annahmelink mit bestätigter E-Mail-Adresse, durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder durch Antwort-E-Mail. Kultmacher bestätigt den Eingang der Annahme. Die Leistung beginnt nach Vertragsschluss, sofern das Angebot keine Anzahlung oder Freigabe als Voraussetzung nennt.

3. Leistung und Mitwirkung

Geschuldet sind die im Angebot beschriebenen Leistungen. Bei Beratungs-, KI- und Automationsleistungen wird eine Tätigkeit, aber kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesagt. KI-gestützte Ergebnisse prüft der Auftraggeber vor produktiver Nutzung auf Richtigkeit. Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und rechtefrei bereit und versichert, an seinen Inhalten die erforderlichen Rechte zu haben. Er stellt Kultmacher von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gelieferten Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Verzögert er die Mitwirkung, verschieben sich Termine entsprechend; Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind. Bleibt die Mitwirkung nach angemessener Nachfrist aus, darf Kultmacher den Vertrag nach § 643 BGB kündigen; § 9 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Kultmacher darf Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

4. Änderungen und Mehraufwand

Im Preis enthalten sind nur die im Angebot beschriebenen Leistungen und Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte Rückmeldung zu einem Entwurfsstand. Änderungs- oder Erweiterungswünsche werden vor Umsetzung in Textform mit Aufwand und Preis vereinbart. Fehlt eine Vereinbarung, wird Mehraufwand nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet.

5. Abnahme

Werkleistungen werden zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft innerhalb von 14 Tagen und meldet Mängel konkret in Textform. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt, auch wenn er sie in dieser Zeit produktiv nutzt; hierauf weist Kultmacher bei der Bereitstellung hin. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Kultmacher kann für abgrenzbare Leistungsphasen (etwa Entwurf, Umsetzung) Teilabnahmen verlangen; Änderungen nach Freigabe einer Phase sind Mehraufwand nach § 4.

6. Vergütung und Zahlung

Alle Preise sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Zahlungsplan im Angebot regelt Anzahlung und Teilzahlungen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Fremdkosten (Lizenzen, Domains, Hosting, Stock-Material, externe Dienste, Reisen) trägt der Auftraggeber nur nach vorheriger Freigabe in Textform. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten. Bei Verzug darf Kultmacher nach Mahnung mit 14 Tagen Frist laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen.

7. Nutzungsrechte

An eigens für den Auftraggeber erstellten Logos, Marken- und Kennzeichengestaltungen erhält er ein ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht, an den übrigen eigens erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht; jeweils zeitlich und räumlich unbeschränkt für die im Angebot genannten Nutzungsarten, einschließlich Bearbeitung sowie Pflege und Weiterentwicklung durch beauftragte Dritte. Die Rechte gehen mit vollständiger Zahlung über; bis dahin ist die Nutzung gestattet und nur bei Zahlungsverzug widerruflich. Nicht ausgewählte Entwürfe, Präsentations- und Pitchentwürfe bleiben bei Kultmacher; ihre Nutzung bedarf einer gesonderten Vergütung. Offene Arbeitsdateien und Quellcode werden herausgegeben, soweit das Angebot dies vorsieht. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und wiederverwendbare Bausteine von Kultmacher bleiben bei Kultmacher; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für das Ergebnis erforderlich ist. Bestandteile Dritter und Open Source unterliegen ihren Lizenzbedingungen. Für KI-generierte Bestandteile wird kein Urheberrechtsschutz zugesichert. Die Inhalte des Auftraggebers bleiben seine. Kultmacher darf den Auftrag als Referenz nennen, solange der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.

8. Laufende Leistungen (Hosting, Wartung, SaaS, KultOS)

Laufzeit und Preis stehen im Angebot. Nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist mit 30 Tagen Frist zum Monatsende in Textform kündbar; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kultmacher schuldet angemessene Verfügbarkeit ohne feste Zusage, sofern das Angebot keine nennt; Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Zeiten durchgeführt. Datensicherungen schuldet Kultmacher nur, wenn das Angebot sie nennt. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Kultmacher kann die Entgelte mit 6 Wochen Ankündigung in Textform zum Beginn eines Vertragsjahres anpassen, soweit sich die eigenen Kosten geändert haben; bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Auftraggeber zum Wirksamwerden kündigen. Verarbeitet Kultmacher personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Nach Vertragsende kann der Auftraggeber seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach werden sie gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

9. Beendigung und Stornierung

Der Auftraggeber kann Projektverträge vor Fertigstellung jederzeit in Textform kündigen. Kultmacher erhält die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zuzüglich bereits angefallener, freigegebener Fremdkosten. Für den noch nicht erbrachten Teil erhält Kultmacher pauschal 20 % der darauf entfallenden Vergütung als Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der danach geschuldete Betrag wesentlich niedriger oder höher ist. Maßgeblich für die Aufteilung sind Zahlungsplan und Leistungsphasen des Angebots; geleistete Anzahlungen werden verrechnet. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Gewährleistung und Haftung

(1) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme; Nacherfüllung hat Vorrang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Absatz 2 und bei arglistig verschwiegenen Mängeln; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Kultmacher haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – haftet Kultmacher nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist je Vertrag auf die vereinbarte Netto-Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen begrenzt, bei laufenden Leistungen auf die Netto-Vergütung eines Vertragsjahres (bei kürzerer Laufzeit auf ein Jahr hochgerechnet).
(5) Für Datenverlust haftet Kultmacher in den Fällen des Absatzes 3 nur im Umfang des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre; hat Kultmacher die Datensicherung übernommen, gilt diese Beschränkung nicht.
(6) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kultmacher.
(7) Kultmacher schuldet keine Rechtsprüfung und erbringt keine Rechtsdienstleistung, insbesondere keine Marken- oder Kollisionsrecherche für Namen und Logos, keine wettbewerbsrechtliche Prüfung und keine Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung) und keine Prüfung der Barrierefreiheitspflichten, sofern das Angebot dies nicht ausdrücklich nennt.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen aus dem Auftrag vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Die Referenznennung nach § 7 verletzt die Vertraulichkeit nicht. Vertrauliche Informationen gibt Kultmacher nur in KI-Dienste ein, die sie nicht zu Trainingszwecken nutzen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter https://kultmacher.com/datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin; Kultmacher kann auch am Sitz des Auftraggebers klagen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Für laufende Leistungen nach § 8 kann Kultmacher diese Bedingungen mit 6 Wochen Ankündigung in Textform ändern, soweit Preis und Hauptleistungen nicht betroffen sind; widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen, im Widerspruchsfall kann jede Partei zum Wirksamwerden kündigen. Hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Keine Partei haftet für Verzögerungen durch höhere Gewalt; Fristen verlängern sich um deren Dauer. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam. Bei Streitigkeiten versuchen die Parteien zunächst eine gütliche Einigung.

Frühere Fassung für Verträge vor dem 01.10.2026: AGB Stand 10. Januar 2024

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Anschrift

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Kontakt

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